Hautkrebsscreening
Seit 1. Juli 2008 haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, das so genannte "Hautkrebs-Screening".
Deutschland hat mit dem Hautkrebs-Screening weltweit als erstes Land eine flächendeckend organisierte, standardisierte Krebs-Früherkennungsuntersuchung der Haut ein.
Das gesetzliche Hautkrebs-Screening wird in unseren speziell hierzu qualifizierten KSH-Praxen über die Versichertenkarte abgerechnet. Für das gesetzliche Hautkrebs-Screening wird keine Praxisgebühr erhoben.
Bade-PUVA Therapie
Die Bestrahlung mit Ultraviolettlicht (UV-Phototherapie) ist eine in der Dermatologie wichtige Therapieform. Sie kann zur Behandlung zahlreicher verschiedener Hautkrankheiten eingesetzt werden. Hauptindikationen sind die Psoriasis, die Neurodermitis bzw. das Atopische Ekzem, aber auch chronische Ekzeme, Pruritus (unstillbarer Juckreiz).
Die Lichttherapie, genauer Photochemotherapie oder PUVA-Therapie, ist eine Behandlungsmethode, bei der dem Patienten eine lichtsensibilisierende Substanz verabreicht wird. Danach wird die Haut mit langwelligem Ultraviolettlicht (UV-A) bestrahlt. Dies führt in der Anfangsphase zu einer leichten Rötung und anschließend zu einer Bräunung der Haut. Die Bestrahlung wird meist 3 bis 4 mal pro Woche bis zum Abklingen der Hauterkrankung durchgeführt. In seltenen Fällen wird nach der Abheilung eine so genannte Erhaltungstherapie angeschlossen, um einen frühen Rückfall der Hauterkrankung zu verhindern.
Bei der Bade-PUVA-Therapie wird die lichtsensibilisierende Substanz über das Badewasser (während eines 15-20minütigen Hand-/Fuß- oder Ganzkörperbades) zugeführt. Dies bewirkt eine erheblich verstärkte Reaktion der mit dem Badewasser in Kontakt gekommenen Haut auf Sonnenlicht, die etwa 3 bis 4 Stunden anhält.